⚖️ Rechtlicher Überblick · Stand 2026
Viele Interessierte schrecken vor einem Balkonkraftwerk zurück, weil sie unsicher sind: Ist das überhaupt erlaubt? Brauche ich eine Genehmigung? Und was sagt der Vermieter?
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren vieles vereinfacht. Hier findest du den aktuellen Überblick – verständlich und ohne Juristendeutsch.
Für private Haushalte gilt: Solange der Wechselrichter auf 600 Watt begrenzt ist, gilt das Balkonkraftwerk als steckfertige Erzeugungsanlage.
Ja – aber deutlich einfacher als früher.
Die Anmeldung dauert in der Regel nur wenige Minuten und kann komplett online erledigt werden.
Grundsätzlich ja – mit Einschränkungen:
In der Praxis sind viele Vermieter kooperativ, wenn das Balkonkraftwerk rückstandslos entfernt werden kann.
Rechtlich sind beide Varianten zulässig. Viele Anlagen werden inzwischen problemlos über eine normale Schuko-Steckdose betrieben.
Ein Elektriker ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn Unsicherheit besteht.
Wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind, stellt sich die wichtigste: Rechnet sich Solar auf deinem Balkon?
Zur Übersicht & EmpfehlungHinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern eine redaktionelle Zusammenfassung des aktuellen Rechtsstands.